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Glossar

Kündigungsbutton

Ein Kündigungsbutton ist eine Schaltfläche auf der Website des Studios, mit der Sie Ihren Vertrag online kündigen. Bietet ein Studio den Vertragsabschluss über seine Website an, muss dort auch diese Schaltfläche stehen, gut auffindbar und ständig erreichbar. Fehlt sie, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.

Begriff
Kündigungsbutton
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Die Schaltfläche trägt die Aufschrift "Verträge hier kündigen" oder eine ebenso eindeutige Formulierung. Ein Klick führt Sie direkt auf eine weitere Seite. Dort geben Sie an, welchen Vertrag Sie kündigen, wer Sie sind und wann der Vertrag enden soll. Mit der zweiten Schaltfläche "jetzt kündigen" geben Sie die Kündigung ab.

Danach muss das Studio Ihnen die Kündigung sofort elektronisch bestätigen, mit Datum, Uhrzeit und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet. Bewahren Sie diese Bestätigung auf. Auch Sie selbst müssen Ihre Kündigung mit Datum und Uhrzeit speichern können.

Die Pflicht gilt für Studios, bei denen Sie sich über die Website anmelden können. Fehlen dort die Schaltflächen oder erfüllen sie die Vorgaben nicht, dürfen Sie den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt Ihnen außerdem möglich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 312k: Kündigung über die Schaltfläche im Internetauftritt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Studioseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie das Studio und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, weisen wir darauf hin, wo Sie ihn dort berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.