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Glossar

Automatische Vertragsverlängerung

Eine automatische Vertragsverlängerung bedeutet: Kündigen Sie nach der ersten festen Laufzeit nicht, läuft Ihr Vertrag einfach weiter. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, verlängert er sich nur auf unbestimmte Zeit. Sie können ihn dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

Begriff
Automatische Vertragsverlängerung
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Bei älteren Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, darf sich die Laufzeit noch um eine feste Zeit verlängern, zum Beispiel um ein Jahr. Mehr als ein Jahr ist auch dort nicht erlaubt.

Verlangt Ihr Vertrag nach der Verlängerung eine längere Frist, etwa drei Monate, ist das bei neuen Verträgen nicht zulässig. Prüfen Sie deshalb das Datum Ihres Vertrags und die Klausel zur Verlängerung. Bei Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale.

Wer die Verlängerung vermeiden will, kündigt rechtzeitig vor dem Ende der ersten Laufzeit. Ein Erinnerungstermin im Kalender, gleich nach der Unterschrift gesetzt, verhindert die verpasste Frist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309 Nummer 9 Buchstabe b: Kündigungsfrist nach Vertragsverlängerung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Studioseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie das Studio und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, weisen wir darauf hin, wo Sie ihn dort berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.