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Kündigungsrechner für den Fitnessstudio-Vertrag

Erlaubte Laufzeit und Kündigungsfrist im Überblick

Ein Fitnessstudio-Vertrag darf höchstens 24 Monate binden. Die Kündigungsfrist zum Ende dieser ersten Laufzeit darf höchstens 1 Monat betragen, und nach einer stillschweigenden Verlängerung muss jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist gekündigt werden können. Eine Klausel, die mehr verlangt, ist unwirksam.

6 Regeln für die Kündigung Ihres Fitnessstudio-Vertrags

  • Tragen Sie ein, in welchem Monat und Jahr Ihr Vertrag beginnt, wie lange die erste feste Laufzeit ist und wie viel Kündigungsfrist im Vertrag steht. Der Rechner geht davon aus, dass der Vertrag am 1. des Monats beginnt. Beginnt er später im Monat, liegt auch der Termin später.
  • Ein Vertrag darf höchstens 24 Monate binden, und die Kündigungsfrist darf höchstens 1 Monat betragen. Steht im Vertrag mehr, ist diese Klausel unwirksam, und der Rechner rechnet mit dem erlaubten Wert.
  • Die Kündigung muss beim Studio ankommen, abgeschickt reicht nicht. Eine E-Mail genügt, das Studio darf kein Einschreiben verlangen. Bewahren Sie trotzdem einen Nachweis auf.
  • Kam Ihr Vertrag im Internet oder an der Haustür zustande, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.
  • Bietet das Studio auf seiner Website Verträge an, muss dort ein Button Verträge hier kündigen stehen. Fehlt er, können Sie jederzeit und ohne Frist kündigen.
  • Ein Umzug allein ist in der Regel kein Grund, vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Eine Krankheit, die das Training verhindert, kann dagegen ein Grund sein.

Wie lange ein Fitnessstudio Sie höchstens binden darf

Ein Vertrag darf höchstens 24 Monate binden. Die Kündigungsfrist zum Ende dieser ersten Laufzeit darf höchstens 1 Monat betragen, nach einer stillschweigenden Verlängerung ebenfalls höchstens 1 Monat. Widerrufen können Sie einen Vertrag, der im Internet oder an der Haustür zustande kam, innerhalb von 14 Tagen. Die Höchstfristen für die Kündigung gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Steht im Vertrag mehr, ist diese Klausel unwirksam. Sie fällt dann weg, der übrige Vertrag bleibt bestehen.

4 Höchstgrenzen für Fitnessstudio-Verträge, mit der Stelle im Gesetz. Stand 11.09.2026.
RegelHöchstwertNachlesen im Gesetz
Längste Laufzeit eines Vertrags24 Monate§ 309 Nummer 9 Buchstabe a BGB
Längste Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit1 Monat§ 309 Nummer 9 Buchstabe c BGB
Längste Kündigungsfrist nach einer stillschweigenden Verlängerung1 Monat§ 309 Nummer 9 Buchstabe b BGB
Widerrufsfrist bei Verträgen aus dem Internet oder von der Haustür14 Tage§ 355 Absatz 2 BGB

Zwei Regeln kommen ohne Zahl aus. Erstens darf das Studio für die Kündigung keine strengere Form verlangen als Text: eine E-Mail genügt, ein Einschreiben darf niemand vorschreiben. Zweitens muss ein Studio, das auf seiner Website Verträge anbietet, dort einen Button mit der Aufschrift Verträge hier kündigen bereithalten. Fehlt er, können Sie jederzeit und ohne Frist kündigen.

Aus welchem Grund Sie vor dem Ende der Laufzeit kündigen können

Neben der Kündigung zum Ende der Laufzeit gibt es die Kündigung aus wichtigem Grund. Sie gilt nur, wenn der Grund nicht bei Ihnen selbst liegt. Genau daran scheitert der häufigste Versuch, der Umzug.

5 Gründe und die Antwort, ob sie eine Kündigung vor dem Ende der Laufzeit tragen. Stand 11.09.2026.
GrundReicht das?Nachlesen
Umzug an einen anderen Wohnort, auch wegen der Arbeitin der Regel neinBGH, Urteil vom 4. Mai 2016, XII ZR 62/15
Krankheit, die das Training dauerhaft verhindertin der Regel ja§ 314 Absatz 1 BGB, BGH XII ZR 62/15
Schwangerschaftin der Regel ja§ 314 Absatz 1 BGB, BGH XII ZR 62/15
Das Studio bietet Verträge auf seiner Website an, hat dort aber keinen Kündigungsbuttonja§ 312k Absatz 6 BGB
Das Studio erhöht den Beitrag während der Laufzeitkommt auf den Vertrag annicht bekannt
  • Umzug an einen anderen Wohnort, auch wegen der Arbeit. Ein Umzug ist Ihre Sache, nicht die des Studios. Das hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Für eine Kündigung vor dem Ende der Laufzeit reicht er deshalb in der Regel nicht, auch nicht, wenn die Arbeit Sie zum Umzug zwingt.
  • Krankheit, die das Training dauerhaft verhindert. Kann ein Mitglied wegen einer Krankheit nicht mehr trainieren, kann das ein wichtiger Grund sein. So steht es im Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016.
  • Schwangerschaft. Auch eine Schwangerschaft kann das Training bis zum Ende der Laufzeit unzumutbar machen. Der Bundesgerichtshof nennt sie dafür als Beispiel.
  • Das Studio bietet Verträge auf seiner Website an, hat dort aber keinen Kündigungsbutton. Fehlt der vorgeschriebene Button, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie selbst online abgeschlossen haben, sondern ob die Website des Studios Verträge anbietet.
  • Das Studio erhöht den Beitrag während der Laufzeit. Ob eine Beitragserhöhung eine Kündigung trägt, hängt an der Klausel in Ihrem Vertrag. Eine Entscheidung, die das für alle Verträge beantwortet, kennen wir nicht.

Was der Rechner nicht kann

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Er nennt allgemeine Fristen und rechnet ein Datum aus. Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, prüfen eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Woher die Zahlen stammen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 309 Nummer 9: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen, Fassung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge seit 1. März 2022, Quelle, abgerufen am 11.09.2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 312k: Kündigung über die Schaltfläche im Internetauftritt, Quelle, abgerufen am 11.09.2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 314: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, Quelle, abgerufen am 11.09.2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 355 Absatz 2: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Frist von 14 Tagen, Quelle, abgerufen am 11.09.2026.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 312g: Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen, Quelle, abgerufen am 11.09.2026.
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Mai 2016, Aktenzeichen XII ZR 62/15: Ein Wohnsitzwechsel ist grundsätzlich kein wichtiger Grund, eine Erkrankung oder Schwangerschaft kann einer sein, Quelle, abgerufen am 02.10.2026.
  • Rechtsdienstleistungsgesetz, § 2: Begriff der Rechtsdienstleistung, Quelle, abgerufen am 11.09.2026.

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