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Firmenfitness bis 50 Euro im Monat steuerfrei

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen Firmenfitness bis 50 Euro im Monat ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen, wenn er selbst den Vertrag mit dem Studio oder Anbieter schließt. Für zertifizierte Gesundheitskurse darf er zusätzlich bis 600 Euro im Jahr steuerfrei zahlen. Ein Geldzuschuss zu Ihrem eigenen Studiovertrag ist dagegen voll steuerpflichtig.

Steuerfreie Firmenfitness im Monat
50 Euro
§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG, Stand 21. September 2026
Steuerfreie Gesundheitskurse im Jahr
600 Euro
§ 3 Nummer 34 EStG, Stand 21. September 2026
Steuersatz, wenn der Arbeitgeber zahlt
30 Prozent
§ 37b Absatz 1 und 2 EStG, Stand 21. September 2026
Ein heller Büroraum mit Schreibtisch, Laptop und Bürostuhl, daneben steht eine Sporttasche mit eingerollter Matte, durch das große Fenster fällt warmes Licht.
Die Sporttasche steht schon neben dem Stuhl, das Training kann direkt nach der Arbeit folgen. Bild: KI generiert.

Was darf der Arbeitgeber für Firmenfitness steuerfrei zahlen?

Firmenfitness heißt: Ihr Arbeitgeber schließt den Vertrag mit einem Studio oder einem Anbieter, der viele Studios bündelt, und Sie trainieren mit einer Firmenmitgliedschaft. Steuerlich ist das ein Sachbezug, also Lohn, den Sie als Leistung statt als Geld bekommen. Sachbezüge bleiben steuerfrei, solange sie im Monat zusammen 50 Euro nicht übersteigen.

Insgesamt gibt es vier Wege, Fitness zu fördern. Ohne Steuern und Sozialabgaben darf Ihr Arbeitgeber 50 Euro im Monat für Firmenfitness und 600 Euro im Jahr für zertifizierte Gesundheitskurse zahlen. Bei der Pauschalsteuer übernimmt er selbst 30 Prozent Steuer, bis 10.000 Euro je Person und Jahr. Ein Geldzuschuss zu Ihrem eigenen Vertrag ist voll steuerpflichtig.

Vier Wege der Arbeitgeberförderung für Fitness im Vergleich.
WegBis wie vielSteuer für SieSozialabgabenWofür
Firmenfitness als Sachbezug50 Euro im Monat, für alle Sachbezüge zusammenkeine, solange die Grenze hältkeineMitgliedschaft über einen Vertrag des Arbeitgebers
Gesundheitskurse600 Euro im Kalenderjahrkeinekeinezertifizierte Kurse, betriebliche Gesundheitsförderung
Geldzuschuss zum eigenen Studiobeitragkeine Grenzevoll steuerpflichtigvoll abgabenpflichtignicht begünstigt
Pauschalsteuer des Arbeitgebers10.000 Euro je Person und Jahrkeine, der Arbeitgeber zahlt 30 Prozentbei eigenen Beschäftigten fälligSachzuwendungen über der 50-Euro-Grenze

Was gilt, wenn Firmenfitness über 50 Euro liegt?

Liegt der Vorteil bei 50,01 Euro im Monat, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Cent. Die 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag: Sie gilt nur, solange der Vorteil sie nicht übersteigt. Ein Freibetrag dagegen bliebe bis zu seiner Höhe immer steuerfrei.

Die Grenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Bekommen Sie neben Firmenfitness einen Tankgutschein oder eine Warenkarte, zählen beide Werte zusammen. Gutscheine und Geldkarten bleiben außerdem nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gibt.

  • Als Wert der Mitgliedschaft gilt der Preis, den andere Kundinnen und Kunden für dieselbe Leistung tatsächlich zahlen.
  • Ihre eigene Zuzahlung wird vom Wert abgezogen, bevor die Grenze geprüft wird.
  • Andere Sachbezüge desselben Monats, zum Beispiel Gutscheine, zählen mit und können die Grenze sprengen.
  • Die Sozialabgaben folgen der Steuer: Auch dafür gilt die 50-Euro-Grenze.

Zählt Firmenfitness monatlich oder für das ganze Jahr?

Firmenfitness zählt jeden Monat einzeln, auch wenn Ihr Arbeitgeber einen Jahresvertrag geschlossen hat. Das hat der Bundesfinanzhof 2020 entschieden. Im Fall hatte ein Arbeitgeber für 20 Beschäftigte einen Firmenfitness-Vertrag mit einem Jahr Bindung abgeschlossen. Er zahlte dafür 1.005,55 Euro im Monat, also 50,28 Euro je Beschäftigtem. Die Beschäftigten zahlten 16 Euro dazu, später 20 Euro. Der Vorteil lag damit bei 34,28 und später 30,28 Euro im Monat, unter der damaligen Grenze von 44 Euro.

Die Lohnsteuer-Prüfung des Finanzamts hatte den Vorteil trotzdem für ein ganzes Jahr auf einmal gerechnet, weit über der Grenze. Sie verlangte für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 5.933,74 Euro Pauschalsteuer nach. Der Bundesfinanzhof sah das anders: Der Arbeitgeber erfüllt sein Versprechen jeden Monat neu, indem er die Nutzung der Studios möglich macht. Deshalb gilt die Grenze pro Monat, heute mit 50 Euro.

Aus demselben Urteil stammen zwei weitere Regeln. Die Grenze gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernimmt. Und als Wert der Mitgliedschaft zählt der Preis, den Kundinnen und Kunden am Markt tatsächlich zahlen.

Warum wird ein Zuschuss zum eigenen Studiobeitrag voll versteuert?

Zahlt der Arbeitgeber Ihnen Geld für Ihren eigenen Studiovertrag, ist das normaler Lohn in Geld und kein Sachbezug. Das Gesetz rechnet zweckgebundene Geldleistungen und Kostenerstattungen ausdrücklich zu den Einnahmen in Geld. Die 50-Euro-Grenze hilft hier nicht, denn sie gilt nur für Sachbezüge. Es kommt also darauf an, wer den Vertrag mit dem Studio hat: Ihr Arbeitgeber oder Sie.

Auch die 600-Euro-Regel hilft beim Beitrag nicht. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dieser Regel fallen Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios nicht darunter. Ausgeschlossen sind außerdem Kurse, die nur eine Sportart lehren, einseitige Programme wie Spinning, Massagen und Eintritt in Schwimmbad oder Sauna.

Über die eigene Steuererklärung lässt sich der Beitrag ebenfalls nicht zurückholen. Der Bundesfinanzhof hat 2024 entschieden, dass Studiobeiträge keine außergewöhnliche Belastung sind, selbst wenn eine ärztlich verordnete Wassergymnastik nur mit Mitgliedschaft möglich war. Steuerlich günstiger wird Studiotraining damit vor allem über den Arbeitgeber.

Was zahlt der Arbeitgeber steuerfrei für Gesundheitskurse?

Für zertifizierte Gesundheitskurse darf der Arbeitgeber bis 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei zahlen, zusätzlich zur Firmenfitness. Zertifiziert heißt: Die Krankenkassen haben den Kurs geprüft. Die meisten Kassen lassen ihre Kurse über eine gemeinsame Prüfstelle prüfen. Die Teilnahme weisen Sie mit einer Bescheinigung nach, die die Kursleitung unterschreibt. Darauf stehen der Kurstitel, die Kursnummer der Prüfstelle und Ihre Teilnahme.

Haben Sie den Kurs selbst bezahlt, können Sie beim Arbeitgeber eine Förderung beantragen. Um Doppelförderung zu vermeiden, erklären Sie im Antrag, ob Ihre Krankenkasse schon einen Zuschuss gezahlt oder beantragt hat. Steuerfrei ist der Arbeitgeberzuschuss dann höchstens bis zu dem Betrag, den Sie nach Abzug des Krankenkassen-Zuschusses selbst getragen haben. Wie Sie einen geprüften Kurs finden, steht im Ratgeber Kurs der Krankenkasse finden und abrechnen.

Für diese 600 Euro muss der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn zahlen. Er rechnet sie nicht auf Ihr Gehalt an, kürzt Ihr Gehalt nicht zu ihren Gunsten und ersetzt keine vereinbarte Gehaltserhöhung. Verzichten Sie auf Bruttolohn und bekommen dafür einen Kurs, ist das keine zusätzliche Leistung. Für die 50-Euro-Grenze verlangt das Gesetz diese Zusätzlichkeit nur bei Gutscheinen und Geldkarten.

So prüfen Sie ein Firmenfitness-Angebot in 5 Schritten

Ein Angebot sieht oft steuerfrei aus und ist es nicht: Andere Sachbezüge zählen mit, oder der Arbeitgeber gibt Geld statt Leistung. Prüfen Sie es deshalb vor der ersten Lohnabrechnung.

  1. Fragen Sie, wer den Vertrag schließt. Nur wenn Ihr Arbeitgeber Vertragspartner des Anbieters ist, handelt es sich um einen Sachbezug.
  2. Lassen Sie sich den Monatswert der Mitgliedschaft und Ihre Zuzahlung nennen. Wert minus Zuzahlung darf höchstens 50 Euro betragen.
  3. Fragen Sie nach allen anderen Sachbezügen im selben Monat, zum Beispiel Gutscheinen oder Warenkarten. Sie zählen zur Grenze mit.
  4. Klären Sie, ob der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum Lohn gibt oder ob Sie dafür auf Gehalt verzichten sollen. Für Gesundheitskurse muss sie zusätzlich sein.
  5. Prüfen Sie bei Kursen getrennt, ob sie zertifiziert sind, und geben Sie im Antrag an, ob Ihre Krankenkasse schon gezahlt hat.
Ist die Förderung Ihres Arbeitgebers steuerfrei?

Schließt der Arbeitgeber den Vertrag mit dem Studio oder Anbieter selbst?

Ja

Liegt der Wert aller Sachbezüge im Monat nach Abzug Ihrer Zuzahlung bei höchstens 50 Euro?

Ja

Ja, ohne Steuern und Sozialabgaben.

Nein

Nein, der ganze Vorteil ist Lohn. Nur wenn der Arbeitgeber 30 Prozent Pauschalsteuer übernimmt, zahlen Sie keine Steuer, Sozialabgaben fallen trotzdem an.

Nein

Zahlt er für einen zertifizierten Gesundheitskurs mit Kursnummer der Prüfstelle?

Ja

Ja, bis 600 Euro im Kalenderjahr, abzüglich eines Zuschusses Ihrer Krankenkasse.

Nein

Nein, ein Geldzuschuss zu Ihrem eigenen Beitrag ist voll steuerpflichtig.

Was ein Studio ohne Arbeitgeber im Monat kostet und welche Gebühren dazukommen, steht im Ratgeber zu den Fitnessstudio-Kosten im Monat.

Häufige Fragen

Wie viel darf mein Arbeitgeber zum Fitnessstudio steuerfrei zahlen?

Ihr Arbeitgeber darf eine Firmenfitness-Mitgliedschaft bis 50 Euro im Monat ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen, wenn er selbst den Vertrag schließt. Die Grenze gilt für alle Sachbezüge des Monats zusammen und nach Abzug Ihrer Zuzahlung. Für zertifizierte Gesundheitskurse kommen bis zu 600 Euro im Jahr dazu.

Ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu meinem eigenen Fitnessstudio-Vertrag steuerfrei?

Nein, ein Geldzuschuss des Arbeitgebers zu Ihrem eigenen Fitnessstudio-Vertrag ist voll steuer- und abgabenpflichtiger Lohn. Die 50-Euro-Grenze gilt nur für Sachbezüge. Auch die Steuerbefreiung für Gesundheitskurse gilt nicht für Studiobeiträge, das stellt das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klar.

Was passiert, wenn meine Firmenfitness mehr als 50 Euro im Monat wert ist?

Liegt der Vorteil aus Firmenfitness nach Abzug Ihrer Zuzahlung über 50 Euro im Monat, ist der ganze Betrag steuer- und abgabenpflichtiger Lohn. Die 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag. Eine Zuzahlung, die den Vorteil unter die Grenze bringt, macht ihn wieder steuerfrei.

Zählt Firmenfitness monatlich oder für das ganze Jahr auf die 50-Euro-Grenze?

Firmenfitness zählt monatlich auf die 50-Euro-Grenze. Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass der Vorteil jeden Monat zufließt, weil der Arbeitgeber die Nutzung der Studios laufend möglich macht. Die Regel gilt auch bei einem Jahresvertrag.

Kann ich einen Gesundheitskurs bei Krankenkasse und Arbeitgeber gleichzeitig abrechnen?

Ja, einen zertifizierten Gesundheitskurs können Sie bei Ihrer Krankenkasse und beim Arbeitgeber abrechnen. Der Arbeitgeber darf aber nur den Betrag steuerfrei erstatten, den Sie nach dem Zuschuss der Kasse selbst getragen haben. Im Antrag erklären Sie, ob die Kasse schon gezahlt hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 8 EStG, Einnahmen, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 11, Absatz 4, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen, Nummer 34 (Gesundheitsförderung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 37b EStG, Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 1 SvEV, Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 3 SvEV, Sonstige Sachbezüge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG, BMF-Schreiben vom 20. April 2021, IV C 5 - S 2342/20/10003 :003, Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026,
  7. Urteil vom 7. Juli 2020, VI R 14/18: Sachbezüge aus einem Firmenfitness-Programm sind laufender Arbeitslohn, Bundesfinanzhof,
  8. Urteil vom 21. November 2024, VI R 1/23: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen, Bundesfinanzhof,
  9. DSSV e. V. präsentiert Eckdaten der deutschen Fitnesswirtschaft 2026, Pressemitteilung vom 18. März 2026, DSSV e. V., Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Studioseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.