Woran erkenne ich einen anerkannten Präventionskurs?
Ein Präventionskurs ist ein Gruppenkurs, der Krankheiten vorbeugen soll, zum Beispiel mit Rückentraining oder Ausdauertraining. Viele Kassen nennen ihn Gesundheitskurs. Die Kasse zahlt nur, wenn der Kurs geprüft und zertifiziert ist. Geprüft wird er von der gemeinsamen Prüfstelle der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Prüfstelle prüft immer zwei Dinge zusammen: das Konzept des Kurses und die Ausbildung der Kursleitung. Ein geprüfter Kurs trägt das Siegel Deutscher Standard Prävention und hat eine Kurs-ID. Das Zertifikat gilt in der Regel drei Jahre, für Online-Kurse zunächst ein Jahr.
Die 5 Merkmale eines anerkannten Kurses
- Das Siegel Deutscher Standard Prävention steht auf der Kursbeschreibung oder der Anmeldung.
- Eine Kurs-ID, die der Anbieter auf Nachfrage nennt und später auf die Teilnahmebescheinigung schreibt.
- Mindestens 8 Termine zu je mindestens 45 Minuten, höchstens 12 Termine zu je 90 Minuten.
- Eine feste Gruppe mit einer namentlich genannten Kursleitung.
- Ein festes Ende. Dauerangebote und Kurs-Flatrates zahlt keine Kasse.
Zertifizierte Kurse finden Sie in der Kurssuche Ihrer Krankenkasse, meist mit Postleitzahl-Filter. Nach Angaben des BKK Dachverbands stehen mehr als 120.000 geprüfte Kurse in der Datenbank. Über 63 Prozent der 2024 unterstützten Kursteilnahmen betrafen Bewegung.
Wie viel erstattet die Krankenkasse je Kurs?
Die vier Kassen erstatten 75 bis 150 Euro je Kurs. Jede legt Prozentsatz, Höchstbetrag und Anwesenheit selbst fest. Die Techniker Krankenkasse (TK) zahlt 80 Prozent der Gebühr bis 150 Euro, die AOK Bayern 100 Prozent bis 150 Euro, die DAK 80 Prozent bis 75 Euro. Die Barmer erstattet bis 75 Euro für einen Präsenzkurs und bis 100 Euro für einen Online-Kurs. Alle vier zahlen höchstens zwei Kurse im Jahr.
| Krankenkasse | Anteil der Kursgebühr | Höchstbetrag je Kurs | Kurse im Jahr | Anwesenheit |
|---|---|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse | 80 Prozent | 150 Euro, bei Kursen mit zwei Themen 300 Euro | 2 | 80 Prozent, zeitunabhängige Online-Kurse 100 Prozent |
| AOK Bayern | 100 Prozent | 150 Euro | 2 | 80 Prozent, Online-Kurse 100 Prozent |
| DAK-Gesundheit | 80 Prozent, 90 Prozent bei Zuzahlungsbefreiung, 100 Prozent bis 18 Jahre | 75 Euro | 2 | 80 Prozent |
| Barmer | nicht als Prozentsatz angegeben | 75 Euro Präsenzkurs, 100 Euro Online-Kurs | 2 | regelmäßige Teilnahme |
Ein Rechenbeispiel zeigt, warum sich der Blick auf beide Zahlen lohnt. Kostet ein Rückenkurs im Studio 120 Euro, erstatten die TK 96 Euro und die AOK Bayern 120 Euro. Die DAK erstattet nur 75 Euro, weil bei ihr der Höchstbetrag vor dem Prozentsatz greift. Kostet er 200 Euro, erstatten TK und AOK Bayern je 150 Euro. Ist Ihre Kasse nicht dabei, finden Sie die Sätze auf ihrer Internetseite. Weitere Zuschüsse erklärt der Ratgeber Zahlt die Krankenkasse das Fitnessstudio?.
Wer darf den Kurs leiten, damit die Kasse zahlt?
Die Kursleitung braucht für einen Bewegungskurs eine anerkannte Qualifikation im Bereich Bewegung. Vorgesehen sind insgesamt 750 Stunden Ausbildung, das entspricht 25 Leistungspunkten im europäischen Hochschulsystem. Auch eine private Ausbildung kann genügen, wenn sie mit einer Prüfung endet und die geforderten Inhalte abdeckt.
Ob eine Person diese Anforderungen erfüllt, prüft die Prüfstelle, nicht das Studio. Auf der Teilnahmebescheinigung bestätigt das Studio, dass die genannte Kursleitung den Kurs persönlich durchgeführt hat. Springt eine Vertretung ohne eigene Anerkennung ein, passt die Bescheinigung nicht mehr zum Zertifikat.
Wird ein Kurs im Fitnessstudio von der Krankenkasse erstattet?
Ja, ein zertifizierter Kurs im Fitnessstudio wird erstattet, auch wenn Sie im Studio Mitglied sind. Der Kurs darf aber nicht an die Mitgliedschaft gebunden sein, und der Zuschuss der Kasse darf nicht mit Ihren Beiträgen verrechnet werden. Das bestätigt das Studio auf der Teilnahmebescheinigung. Außerdem darf die Kursgebühr nicht als Geld- oder Sachleistung an Sie zurückfließen, und der Kurs darf kein Abonnement sein.
Für Kurse an Geräten gilt eine Grenze: Sie dürfen nicht den größten Teil des Programms ausmachen. Ausgeschlossen sind auch Kurse, die an Geräte einer bestimmten Firma gebunden sind oder vor allem eine Sportart lehren. Den Beitrag selbst erstattet die Kasse nicht, was ein Studio insgesamt kostet, steht im Ratgeber Fitnessstudio Kosten im Monat.
Trägt der Kurs das Siegel Deutscher Standard Prävention und eine Kurs-ID?
Können auch Nichtmitglieder den Kurs buchen?
Hat der Kurs mindestens acht feste Termine und ein festes Ende?
Die Kasse erstattet den Kurs. Besuchen Sie mindestens 80 Prozent der Termine und holen Sie am Ende die Teilnahmebescheinigung.
Ein Dauerangebot oder eine Kurs-Flatrate erstattet keine Kasse, auch nicht mit Siegel.
Ein Kurs, der an die Mitgliedschaft gebunden ist, wird nicht bezuschusst.
Ohne Zertifikat keine Erstattung. Suchen Sie in der Kurssuche Ihrer Kasse einen zertifizierten Kurs in der Nähe.
Wie hole ich die Kursgebühr von der Krankenkasse zurück?
Sie zahlen die Kursgebühr zuerst selbst und reichen danach die Teilnahmebescheinigung ein. Die DAK erstattet nur Gebühren, die Sie schon bezahlt haben. Die Reihenfolge der Schritte schützt Sie vor den häufigsten Ablehnungen.
Kurs in der Kurssuche prüfen
Vergleichen Sie Kurs-ID, Kursleitung und Zeitraum mit der Kurssuche Ihrer Kasse. Das tun Sie vor der Anmeldung.
Regeln der Kasse lesen
Lesen Sie Anteil, Höchstbetrag und Anwesenheitsquote nach und wie viele Kurse Sie im Kalenderjahr schon hatten.
Anmelden und bezahlen
Bezahlen Sie die Gebühr. Ohne Zahlung erstattet die DAK nichts.
Mindestens 80 Prozent der Termine besuchen
Bei acht Terminen dürfen Sie höchstens einmal fehlen. Bei Online-Kursen ohne feste Termine verlangen TK und AOK Bayern alle Einheiten.
Teilnahmebescheinigung holen
Der Anbieter füllt Teil 1 aus und unterschreibt. Sie füllen Teil 2 aus, mit Versichertennummer und IBAN.
Bei der Kasse einreichen
Reichen Sie das Formular in der App, im Online-Bereich Ihrer Kasse oder per Post ein. Bei der TK zählt für das Kalenderjahr der Kursbeginn.
Ihr Arbeitgeber kann denselben Kurs zusätzlich fördern, aber nur für den Teil, den die Kasse nicht getragen hat. Sie erklären dafür in Ihrem Antrag, ob die Kasse schon gezahlt hat. Steuerfrei sind solche Zuschüsse zu geprüften Kursen bis 600 Euro im Kalenderjahr.
Was muss auf der Teilnahmebescheinigung stehen?
Die Kasse prüft Ihren Antrag anhand der Bescheinigung. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Muster des Dachverbands der Kassen verbindlich. Prüfen Sie Teil 1, bevor der Anbieter unterschreibt, denn eine fehlende Angabe kann die Erstattung verzögern.
- Ihr Vor- und Nachname und der genaue Kurstitel, wie er in der Kursdatenbank steht.
- Der Zeitraum von bis, die Zahl der besuchten Einheiten von der Gesamtzahl und die Dauer je Einheit in Minuten.
- Das Präventionsprinzip, bei Bewegungskursen zum Beispiel die Verringerung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität.
- Name der Kursleitung, Kurs-ID und bei Online-Kursen das Kreuz bei IKT-Kurs.
- Die Bestätigung, dass die Kursleitung den Kurs persönlich durchgeführt hat, und die bezahlte Gebühr in Euro.
- Bei einem Studio mit Mitgliedsbeiträgen die Bestätigung, dass nichts verrechnet wurde und der Kurs nicht an eine Mitgliedschaft gebunden ist, dazu Ort, Datum und Unterschrift des Anbieters.
Falsche Angaben haben Folgen. Nach dem Formular ist ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss zurückzuzahlen, und die Kasse darf die Kurse vor Ort unangemeldet prüfen. Hat Ihre Ärztin Ihnen den Kurs auf dem Formular Muster 36 empfohlen, legen Sie die Empfehlung bei. Die Kasse muss sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Kurs von der Krankenkasse anerkannt ist?
Ein Kurs ist von der Krankenkasse anerkannt, wenn er das Siegel Deutscher Standard Prävention und eine Kurs-ID trägt. Die gemeinsame Prüfstelle der Kassen prüft Konzept und Kursleitung zusammen, das Zertifikat gilt meist drei Jahre. Ob ein Kurs zertifiziert ist, sehen Sie in der Kurssuche Ihrer Kasse.
Wie viel Geld bekomme ich für einen Gesundheitskurs von der Krankenkasse zurück?
Für einen Gesundheitskurs erstatten die gesetzlichen Krankenkassen je nach Regel 75 bis 150 Euro. Die Techniker Krankenkasse zahlt 80 Prozent bis 150 Euro, die AOK Bayern 100 Prozent bis 150 Euro. Die DAK zahlt 80 Prozent bis 75 Euro und die Barmer bis 75 Euro je Präsenzkurs. Gefördert werden höchstens zwei Kurse je Kalenderjahr.
Wie oft muss ich beim Gesundheitskurs anwesend sein, damit die Krankenkasse zahlt?
Für die Erstattung eines Gesundheitskurses verlangen Techniker Krankenkasse, AOK Bayern und DAK die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Termine. Bei acht Terminen dürfen Sie also höchstens einmal fehlen. Bei Online-Kursen ohne feste Termine verlangen TK und AOK Bayern die Teilnahme an allen Einheiten.
Zahlt die Krankenkasse einen Kurs im Fitnessstudio, wenn ich im Studio Mitglied bin?
Ja, die Krankenkasse zahlt einen zertifizierten Kurs im Fitnessstudio auch dann, wenn Sie im Studio Mitglied sind. Der Kurs darf aber nicht an die Mitgliedschaft gebunden sein und nicht mit dem Beitrag verrechnet werden. Das bestätigt das Studio auf der Teilnahmebescheinigung.
Kann ich die Rechnung für einen Gesundheitskurs zusätzlich beim Arbeitgeber einreichen?
Ja, der Arbeitgeber kann einen zertifizierten Kurs zusätzlich fördern, aber nur für den Teil, den die Krankenkasse nicht erstattet hat. Sie erklären im Antrag, ob die Kasse schon gezahlt hat. Steuerfrei bleiben solche Arbeitgeberzuschüsse bis 600 Euro im Kalenderjahr.
