Was gilt im Kleingedruckten des Fitnessstudio-Vertrags?
Die meisten Fitnessstudio-Verträge bestehen aus einem Formular, das für alle Mitglieder gleich ist und über das niemand verhandelt. Dieses Kleingedruckte heißt im Vertrag oft Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Für solche Verträge gelten strengere Regeln als für einen frei ausgehandelten Vertrag.
Das Gesetz prüft die Klauseln, also die einzelnen Regeln im Kleingedruckten, in drei Stufen. Regeln, mit denen Sie nicht rechnen mussten, gelten gar nicht. Bestimmte Klauseln sind immer verboten, zum Beispiel ein Haftungsausschluss für Körperschäden oder eine Laufzeit über zwei Jahre. Alle anderen sind unwirksam, wenn sie Sie unangemessen benachteiligen.
Ist eine Klausel unwirksam, fällt nur sie weg. Der Vertrag bleibt im Übrigen gültig, und an die Stelle der Klausel tritt das Gesetz. Sie müssen die Klausel nicht streichen lassen, um sich auf Ihre Rechte zu berufen.
Eine erste Laufzeit von 24 Monaten ist erlaubt. Eine Verlängerung um ein weiteres festes Jahr ist bei Verträgen ab dem 1. März 2022 verboten. Eine Krankheitsklausel mit einer starren Frist von zwei Wochen hat der Bundesgerichtshof gekippt.
| Klausel im Vertrag | Gilt sie? | Kurz erklärt |
|---|---|---|
| Das Studio haftet nie für Verletzungen an Geräten | Nein | Für eigene Fehler muss es geradestehen. |
| Erste Laufzeit von 24 Monaten | Ja | Der Bundesgerichtshof hat das 2012 bestätigt. |
| Verlängerung um ein weiteres festes Jahr, Vertrag ab 1. März 2022 | Nein | Neue Verträge dürfen sich nur unbefristet verlängern. |
| Kündigung nur per Einschreiben oder nur persönlich | Nein | Eine E-Mail muss genügen. |
| Preiserhöhung ohne klare Voraussetzungen und ohne klaren Umfang | Nein | Eine Preisklausel muss beides klar nennen. |
| Zustimmung zur Preiserhöhung durch Durchgehen durchs Drehkreuz | Nein | Das Landgericht Bamberg hat das bei McFit 2024 untersagt. |
| Verbot, eigene Getränke mitzubringen | Nein | Ausnahmen: Glasflaschen, oder das Studio verkauft Getränke zu üblichen Preisen. |
| Fristlose Kündigung wegen Krankheit nur mit Diagnose im Attest und binnen zwei Wochen | Nein | Der Bundesgerichtshof hat das 2012 gekippt. |
| Laufzeit verlängert sich um die Zeit einer behördlichen Schließung | Nein | Der Bundesgerichtshof hat das 2022 abgelehnt. |
Darf das Studio die Haftung für Verletzungen ausschließen?
Nein, nicht für eigene Fehler. In vielen Verträgen steht ein Haftungsausschluss, der sinngemäß lautet: Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Körperschäden ist dieser Satz wirkungslos. Ein Studio darf nicht ausschließen, dass es für Verletzungen haftet, die es oder seine Mitarbeiter durch Unachtsamkeit verursacht haben. Die Verbraucherzentrale sagt es so: Das Studio muss nicht für alle Schäden aufkommen, darf die Verantwortung aber nicht komplett von sich weisen.
Ein Fall aus Coburg zeigt, wie das aussieht. Ein Mitglied hängte 90 Kilogramm an ein Rückenzuggerät, da riss das rostige Stahlseil, und die Stange traf ihn am Kopf. Der Betreiber hätte den Rost und die gebrochenen Drähte mit bloßem Auge erkennen können. Das Landgericht Coburg sprach dem Mitglied 2009 ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu.
Darf mein Fitnessstudio den Beitrag einfach erhöhen?
Nein, nicht einfach so. Eine Erhöhung ist nur erlaubt, wenn im Vertrag eine klare Preisklausel steht oder wenn Sie zustimmen. Die Klausel muss genau regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Preis steigen darf. Viele Klauseln schaffen das laut Verbraucherzentrale nicht und sind unwirksam. Ohne Zustimmung läuft der Vertrag mit dem alten Beitrag weiter, und zu viel abgebuchtes Geld können Sie zurückverlangen.
Wie weit Studios gehen, zeigt der Fall McFit. Der Betreiber, die RSG Group, stellte 2022 im Eingang einen Aufsteller auf und wertete das Durchgehen durch das Drehkreuz als Zustimmung zur Preiserhöhung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte. Das Landgericht Bamberg untersagte das am 15. März 2024, weil die Mitglieder nur die Wahl hatten, die Erhöhung hinzunehmen oder nicht zu trainieren. Der Betreiber gab im September 2024 eine Unterlassungserklärung ab und versprach damit, das nicht mehr zu tun.
Steht im Vertrag eine Preisklausel, die Anlass, Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung genau nennt?
Dann kann die Erhöhung wirksam sein, wenn sie genau zur Klausel passt. Lassen Sie das bei Zweifeln von der Verbraucherzentrale prüfen.
Haben Sie der Erhöhung ausdrücklich zugestimmt, zum Beispiel schriftlich oder per Klick?
Dann gilt der neue Beitrag ab dem vereinbarten Tag.
Widersprechen Sie schriftlich, zahlen Sie weiter den alten Beitrag und fordern Sie Abgebuchtes zurück. Schweigen und Drehkreuz gelten nicht als Zustimmung.
Ein Recht zur fristlosen Kündigung ergibt sich allein aus einer Preiserhöhung nicht automatisch. Ob es besteht, ist im Einzelfall zu prüfen, sagt die Verbraucherzentrale. Wie Sie widersprechen und Geld zurückholen, beschreibt der Ratgeber zur Preiserhöhung im Fitnessstudio.
Welche weiteren Klauseln haben Gerichte gekippt?
Ein Studio darf nicht verbieten, eigene Getränke zum Training mitzubringen. Erlaubt ist ein Verbot nur, wenn das Studio Getränke zu moderaten, handelsüblichen Preisen verkauft oder wenn es aus Sicherheitsgründen Glasflaschen untersagt. Ihre Trinkflasche aus Kunststoff dürfen Sie also in aller Regel mitbringen, auch wenn ein Schild am Eingang etwas anderes sagt.
Bei der Kündigung wegen Krankheit hat der Bundesgerichtshof 2012 eine Klausel gekippt. Sie verlangte ein Attest mit der Diagnose und eine Kündigung binnen zwei Wochen. Ein Attest über die Sportunfähigkeit genügt, und eine starre Frist zwingt Kranke zu voreiligen Kündigungen.
Eine Aktivierungsgebühr, also eine einmalige Gebühr fürs Freischalten der Mitgliedschaft, kann nur verlangen, wer einen wirksamen Vertrag hat. Ein Studio in Baden-Württemberg verlangte von einem 17-Jährigen nach einem Probetraining 40 Euro Aktivierungsgebühr und zweimal 6 Euro Mahngebühr und drohte mit Inkasso. Ohne Zustimmung der Eltern kam aber kein wirksamer Vertrag zustande. Das Landgericht Ellwangen gab der klagenden Verbraucherzentrale recht.
Muss ich zahlen, wenn das Studio schließen muss?
Nein, für eine behördlich angeordnete Schließung schulden Sie keinen Beitrag. Der Bundesgerichtshof hat das 2022 für die Corona-Schließung vom 16. März bis zum 4. Juni 2020 entschieden. Der Kunde hatte einen Vertrag über 24 Monate zu 29,90 Euro im Monat. Das Studio zog die Beiträge weiter ein und bot später eine Gutschrift über Trainingszeit an. Der Kunde lehnte ab und bekam 86,75 Euro zurück.
Das Studio konnte in dieser Zeit rechtlich nicht liefern, deshalb entfiel sein Anspruch auf den Beitrag. Eine Verlängerung der Laufzeit um die Schließzeit lehnte das Gericht ab.
- Den Zeitraum der Schließung mit Datum festhalten, zum Beispiel mit der Mitteilung des Studios.
- Kontoauszüge sichern und ausrechnen, was das Studio in dieser Zeit eingezogen hat.
- Die Rückzahlung schriftlich verlangen und zwei Wochen Zeit setzen. Eine Gutschrift oder Laufzeitverlängerung müssen Sie nicht annehmen.
- Zahlt das Studio nicht, holen Sie Rat bei der Verbraucherzentrale.
Wie prüfe ich den Vertrag vor der Unterschrift?
Die Verbraucherzentrale rät, Vertrag und Kleingedrucktes gründlich zu prüfen, am besten in Ruhe zu Hause, und offene Fragen vor der Unterschrift zu klären.
Laufzeit prüfen
Am Anfang höchstens 24 Monate. Danach darf sich der Vertrag nur unbefristet verlängern, mit höchstens einem Monat Frist.
Preisklausel lesen
Anlass, Zeitpunkt und Umfang einer Erhöhung müssen konkret dastehen. Lässt die Klausel dem Studio freie Hand, ist das ein Warnsignal.
Haftung prüfen
Ein Ausschluss der Haftung für Verletzungen ist unwirksam. Fragen Sie, wann die Geräte zuletzt geprüft wurden.
Einmalige Kosten zusammenrechnen
Aktivierungsgebühr, Servicepauschale, Kartengebühr und Kaution zur Gesamtsumme über die Laufzeit addieren.
Kündigungsweg festhalten
Eine E-Mail muss genügen. Tragen Sie den letzten Kündigungstag am Tag der Unterschrift in den Kalender ein.
Häufige Fragen
Darf ein Fitnessstudio die Haftung für Verletzungen im Vertrag ausschließen?
Nein, ein Fitnessstudio darf die Haftung für Verletzungen nicht ausschließen, wenn sie auf einem Fehler des Studios oder seiner Mitarbeiter beruhen. Das Landgericht Coburg hat einen Betreiber 2009 wegen eines rostigen Seilzugs zu 4.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Ein Vertragssatz, der das ausschließen will, ist unwirksam.
Darf mein Fitnessstudio den Beitrag während der Laufzeit erhöhen?
Ein Fitnessstudio darf den Beitrag nur erhöhen, wenn der Vertrag eine wirksame Preisklausel mit klaren Voraussetzungen und klarem Umfang enthält oder wenn Sie zustimmen. Das Durchgehen durchs Drehkreuz gilt nicht als Zustimmung, das hat das Landgericht Bamberg 2024 bei McFit entschieden. Ohne Zustimmung gilt der alte Beitrag weiter.
Darf ich eigene Getränke ins Fitnessstudio mitbringen?
Ja, ein Fitnessstudio darf nicht generell verbieten, eigene Getränke zum Training mitzubringen. Zulässig ist ein Verbot nur, wenn das Studio Getränke zu moderaten, handelsüblichen Preisen anbietet oder aus Sicherheitsgründen Glasflaschen untersagt. Eine Kunststoffflasche dürfen Sie deshalb in aller Regel mitbringen.
Muss ich den Fitnessstudio-Beitrag zahlen, wenn das Studio behördlich geschlossen ist?
Nein, für die Zeit einer behördlich angeordneten Schließung schulden Sie dem Fitnessstudio keinen Beitrag. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass bereits eingezogene Beiträge zurückzuzahlen sind, im Fall waren es 86,75 Euro. Eine Verlängerung der Laufzeit um die Schließzeit müssen Sie nicht akzeptieren.
