Wann gilt eine Preiserhöhung im Fitnessstudio?
Nur in zwei Fällen. Entweder steht in Ihrem Vertrag eine Preisklausel, also eine Regel im Kleingedruckten, die Erhöhungen erlaubt und Anlass, Zeitpunkt und Umfang genau nennt. Oder Sie stimmen der Erhöhung zu. Ohne wirksame Klausel und ohne Zustimmung läuft der Vertrag zum ursprünglichen Beitrag weiter, sagt die Verbraucherzentrale.
Was keine Zustimmung ist, zeigt ein Fall gegen den Anbieter Holmes Place. Er kündigte seinen Mitgliedern Ende Oktober 2024 per E-Mail an, die Jahrespauschale für den Handtuchservice ab dem 1. Dezember 2024 von 20 auf 49,90 Euro zu erhöhen. Die Mail klang, als werde die Erhöhung automatisch gültig, wenn niemand widerspricht. Das Landgericht Berlin II erklärte das am 19. März 2026 für unwirksam, denn Schweigen ist grundsätzlich keine Zustimmung. Holmes Place musste allen betroffenen Mitgliedern eine Richtigstellung schicken und die Preisklausel aus seinen Bedingungen entfernen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Studio hat Berufung eingelegt.
Wie widerspreche ich der Preiserhöhung schriftlich?
Der Widerspruch muss nicht kompliziert sein. Er muss nur rechtzeitig und nachweisbar beim Studio ankommen. Die Verbraucherzentrale rät, innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung zu widersprechen und das Studio aufzufordern, die Erhöhung zurückzunehmen. Schriftlich heißt nach der Verbraucherzentrale: per Post, per E-Mail oder persönlich im Studio abgegeben.
- Die Ankündigung mit Datum sichern, als PDF, Foto oder Ausdruck.
- Die Preisklausel im Vertrag lesen. Nennt sie Anlass, Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung nicht genau, ist sie oft unwirksam.
- Schriftlich widersprechen: Name, Mitgliedsnummer, Datum der Ankündigung, der Satz, dass Sie der Erhöhung widersprechen und der vereinbarte Preis weitergilt, und die Bitte um Bestätigung.
- Weiter den bisherigen Beitrag zahlen. Ihre Einzugsermächtigung, also die Erlaubnis zum Abbuchen, gilt nur für die vereinbarte Summe. Darauf können Sie das Studio hinweisen.
- Die Antwort abwarten und aufheben. Besteht das Studio auf der Erhöhung, prüfen Sie, ob eine fristlose Kündigung in Frage kommt, oder holen Sie Rat bei der Verbraucherzentrale.
Kann ich wegen der Preiserhöhung fristlos kündigen?
Nicht automatisch. Bei Telefon-, Internet- oder Energieverträgen gibt es bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, beim Fitnessstudio nach dem Gesetz nicht, schreibt die Verbraucherzentrale. Ob ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Haben Sie der Erhöhung schriftlich widersprochen?
Besteht das Studio trotzdem auf der Erhöhung oder bucht es den höheren Betrag ab?
Dann können Sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale fristlos kündigen. Widerrufen Sie zugleich die Einzugsermächtigung.
Dann gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung. Bleiben Sie beim alten Beitrag oder kündigen Sie normal zum nächsten Termin.
Widersprechen Sie zuerst schriftlich. Ohne Widerspruch fehlt Ihnen der Beleg, dass Sie die Erhöhung abgelehnt haben.
Eine normale Kündigung bleibt Ihnen immer. Wie sie funktioniert, steht im Ratgeber Fitnessstudio-Mitgliedschaft kündigen.
Welche Preiserhöhungen haben Gerichte gestoppt?
Gerichte haben Erhöhungen bei mehreren Anbietern gestoppt. Bei Clever Fit sollte das Durchgehen durch das Drehkreuz als Zustimmung gelten, bei Holmes Place das Schweigen der Mitglieder.
| Studio | Was das Studio tat | Wie es bewertet wurde |
|---|---|---|
| Clever Fit | Das Durchgehen durch das Drehkreuz sollte als Zustimmung zur Preiserhöhung gelten. | Landgericht Augsburg, 6. Oktober 2023: unzulässig. Das Oberlandesgericht München bestätigte das am 3. September 2026. Noch nicht rechtskräftig. |
| Holmes Place | Die höhere Handtuchpauschale sollte gelten, wenn niemand widerspricht. | Landgericht Berlin II, 19. März 2026: unwirksam, Schweigen ist keine Zustimmung. Noch nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt. |
| Studios mit einer ungenauen Preisklausel | Die Klausel nennt Anlass, Zeitpunkt oder Umfang der Erhöhung nicht genau. | Nach der Verbraucherzentrale meist unwirksam. Dann braucht das Studio Ihre Zustimmung. |
Für Sie heißt das: Weder Schweigen noch das Durchgehen durch das Drehkreuz gilt als Zustimmung zu einer Preiserhöhung.
Wie hole ich zu viel gezahltes Geld zurück?
Haben Sie den höheren Beitrag schon gezahlt, können Sie das Geld zurückverlangen. Rechnen Sie zuerst aus, wie viel zu viel abgebucht wurde. Setzen Sie dem Studio dann eine Frist von 14 Tagen, wie es die Verbraucherzentrale für angemessen hält. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abbuchung erfolgte und Sie davon wussten. Warten Sie trotzdem nicht so lange, denn je früher Sie schreiben, desto leichter belegen Sie den Fall.
- Stellen Sie die Kontoauszüge seit der ersten erhöhten Abbuchung zusammen und rechnen Sie je Monat die Differenz zum alten Beitrag aus.
- Nennen Sie im Schreiben die Gesamtsumme, die betroffenen Monate und das Datum jeder Abbuchung.
- Setzen Sie 14 Tage für die Rückzahlung und bitten Sie um Bestätigung, dass künftig nur der alte Beitrag abgebucht wird.
- Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung erst, wenn Sie kündigen. Bis dahin darf das Studio den vereinbarten Beitrag weiter abbuchen.
- Bleibt die Rückzahlung aus, lassen Sie die Forderung bei der Verbraucherzentrale prüfen.
Was tun, wenn das Studio trotzdem höher abbucht?
Ein Widerspruch, den das Studio ignoriert, ändert nichts. Ohne wirksame Klausel und ohne Ihre Zustimmung bleibt nur der bisherige Beitrag geschuldet. Bei einer SEPA-Lastschrift, der üblichen Lastschrift per Kontonummer, können Sie den abgebuchten Betrag innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung von Ihrer Bank zurückholen. Die Bank bucht dann den ganzen Betrag zurück, nicht nur den Aufschlag. Überweisen Sie den alten Beitrag danach selbst, damit Sie nichts schuldig bleiben.
Häufige Fragen
Muss ich eine Preiserhöhung im Fitnessstudio akzeptieren, wenn ich nicht widerspreche?
Nein, allein weil Sie nicht widersprechen, wird eine Preiserhöhung im Fitnessstudio nicht wirksam. Das Landgericht Berlin II hat im März 2026 entschieden, dass Schweigen grundsätzlich keine Zustimmung ist. Ohne wirksame Preisklausel oder Ihre Zustimmung bleibt der bisherige Beitrag geschuldet, auch wenn das Studio etwas anderes behauptet.
Wie schnell muss ich einer Preiserhöhung im Fitnessstudio widersprechen?
Widersprechen Sie einer Preiserhöhung im Fitnessstudio so früh wie möglich. Die Verbraucherzentrale rät, das Fitnessstudio innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung schriftlich aufzufordern, die Erhöhung zurückzunehmen. Je früher Sie widersprechen, desto leichter können Sie belegen, dass Sie die Erhöhung von Anfang an abgelehnt haben.
Darf ich wegen einer Preiserhöhung meinen Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen?
Nicht automatisch: Eine Preiserhöhung allein gibt Ihnen laut Verbraucherzentrale kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Besteht das Studio nach Ihrem schriftlichen Widerspruch weiter auf der Erhöhung oder bucht es den höheren Betrag ab, können Sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale fristlos kündigen.
Wie lange kann ich zu viel gezahlte Fitnessstudio-Beiträge zurückfordern?
Zu viel gezahlte Fitnessstudio-Beiträge können Sie drei Jahre lang zurückfordern, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abbuchung erfolgte und Sie davon wussten. Danach ist der Anspruch verjährt. Warten Sie damit nicht zu lange, denn je früher Sie schreiben, desto leichter belegen Sie den Fall.
Kann ich eine zu hohe Fitnessstudio-Abbuchung zurückbuchen lassen?
Ja, bei einer SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung von Ihrer Bank den abgebuchten Betrag zurückholen. Die Bank bucht den ganzen Betrag zurück, nicht nur den Aufschlag. Das ändert nichts am Vertrag, deshalb sollten Sie zusätzlich dem Studio schriftlich widersprechen.
Darf mein Fitnessstudio das Durchgehen durch das Drehkreuz als Zustimmung zur Preiserhöhung werten?
Nein, das Durchgehen durch das Drehkreuz darf ein Fitnessstudio nicht als Zustimmung zur Preiserhöhung werten. Das Landgericht Augsburg hat diese Praxis bei Clever Fit am 6. Oktober 2023 untersagt, das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung am 3. September 2026 bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie weiter den bisherigen Beitrag.
