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Wer darf kein EMS-Training machen?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Nach den deutschen Fachempfehlungen von 2024 ist EMS-Training bei 12 Umständen ausgeschlossen, zum Beispiel bei Schwangerschaft, Herzschrittmacher, Herzrhythmusstörungen, Epilepsie oder einem akuten Infekt. Bei 11 weiteren Vorerkrankungen, darunter Diabetes und Krebs, trainiert das Studio nur mit einer ärztlichen Freigabe. Vor der ersten Einheit muss es Sie beraten und aufklären.

Umstände, die EMS-Training ausschließen
12 Umstände
von Stengel et al., Frontiers in Sports and Active Living, Tabelle 3, Stand 16. April 2024
Vorerkrankungen mit ärztlicher Freigabe
11 Vorerkrankungen
von Stengel et al., Frontiers in Sports and Active Living, Tabelle 3, Stand 16. April 2024
Gesundheitsangaben erneuern
mindestens alle 6 Monate
Kemmler et al., Frontiers in Physiology, Abschnitt 4.2, Stand 22. März 2023
Ein Mann und eine Ärztin im weißen Kittel sitzen sich an einem hellen Holztisch gegenüber, zwischen ihnen liegen ein leeres Blatt und ein Stift.
Ein ruhiges Gespräch im Sprechzimmer, bevor irgendein Training beginnt. Bild: KI generiert.

Wer legt die Ausschlussgründe für EMS fest?

EMS-Training ist Krafttraining mit Stromimpulsen, die eine Weste mit Elektroden an die Muskeln weitergibt. Ein Ausschlussgrund ist ein gesundheitlicher Umstand, bei dem dieses Training nicht oder nur unter Bedingungen sicher ist. Fachleute sagen dazu Kontraindikation. Sie unterscheiden zwei Stufen. Bei einem absoluten Ausschlussgrund findet im Studio kein Training statt. Bei einem relativen darf das Studio nur trainieren, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt es vorher freigibt.

Die Liste steht nicht im Gesetz, sondern ist eine Empfehlung. Eine Gruppe deutscher Fachleute hat sie 2019 erstmals veröffentlicht und im April 2024 überarbeitet. Das Gesetz verlangt aber, dass Trainer die Umstände kennen, die ein Training ausschließen, und dass das Studio Sie vor der ersten Einheit berät und aufklärt.

Bei welchen 12 Umständen ist EMS-Training ausgeschlossen?

Bei diesen 12 Umständen ist nach den Fachempfehlungen von 2024 kein Training im Studio vorgesehen, auch nicht mit ärztlichem Attest. Sieben davon sind nach Einschätzung der Fachleute akut oder umkehrbar. Das sind Infekte, frische Operationen, frische Stents oder Bypässe, unbehandelter Bluthochdruck, Schwangerschaft, Leisten- oder Bauchwandbruch und akuter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Dort kann das Training später wieder möglich werden.

  • Akute Erkrankungen, Infekte durch Bakterien, Entzündungen
  • Frische Operationen in dem Bereich, der stimuliert wird
  • Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) und Durchblutungsstörungen der Arterien
  • Stents (Gefäßstützen) und Bypässe (Umleitungen um verengte Gefäße), die jünger als 6 Monate sind
  • Unbehandelter Bluthochdruck
  • Schwangerschaft
  • Elektrische Implantate, zum Beispiel ein Herzschrittmacher
  • Herzrhythmusstörungen
  • Schwere Blutgerinnungsstörungen und Neigung zu Blutungen, zum Beispiel Hämophilie
  • Erkrankungen des Nervensystems, auch Epilepsie
  • Bauchwandbruch und Leistenbruch
  • Akuter Einfluss von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln

Im Lehrplan für die Trainerschulung stehen Schwangerschaft und Stillzeit, ebenso Träger aktiver Implantate wie ein Herzschrittmacher. Ältere Listen sind strenger. So nannte die Stiftung Warentest 2020 noch hochgradigen Diabetes und Krebs als Ausschlussgründe.

Für die wenigen Fälle, die dauerhaft bleiben, verweisen die Fachleute auf medizinisches EMS. Das ist eine Behandlung auf Grundlage einer Diagnose, durch medizinisches Personal und mit Medizinprodukten, also etwas anderes als ein Termin im Studio. Ob es für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Bei welchen 11 Vorerkrankungen hilft eine ärztliche Freigabe?

Bei diesen 11 Vorerkrankungen trainiert ein Studio nur, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt das Training vorher freigibt. Nach der internationalen Leitlinie von 2023 muss die Freigabe schriftlich vorliegen. Trainieren darf dann nur eine Person mit besonderer Schulung, Trainerlizenz oder medizinischer Ausbildung.

  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Tumor- und Krebserkrankungen
  • Akute Rückenschmerzen ohne Diagnose
  • Akute Nervenschmerzen und Bandscheibenvorfälle
  • Implantate, die älter als 6 Monate sind
  • Erkrankungen der inneren Organe, besonders der Nieren
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Bewegungskrankheit, zum Beispiel Reiseübelkeit
  • Größere Wassereinlagerungen (Ödeme)
  • Offene Hautverletzungen, Wunden, Ekzeme oder Verbrennungen im Bereich der Elektroden
  • Medikamente, die Sie wegen einer dieser Erkrankungen nehmen

Diabetes und Krebs standen bis 2024 auf der Liste der absoluten Ausschlussgründe. Seit April 2024 gelten sie nur noch als relativ. Die Fachleute haben dafür die Studien zu vier Krankheitsgruppen ausgewertet. Bei Krebs wurde laut den Autoren lange diskutiert, ob er ganz von der Liste fallen soll. Mangels Einigkeit wählte die Gruppe die vorsichtigere Lösung.

Trifft eine dieser Vorerkrankungen zu, bringen Sie zum Probetraining die schriftliche Freigabe mit. Ohne Freigabe lassen Sie das Training ruhen. Das gilt auch für Medikamente. Wer etwa Insulin oder Tabletten gegen Diabetes nimmt, gehört zu den relativen Fällen.

Was muss das EMS-Studio vor der ersten Einheit klären?

Vor der ersten Anwendung muss die Person, die Sie trainiert, Sie beraten und aufklären. Das steht in der Verordnung zum Strahlenschutz, die EMS im Studio regelt. Die Aufklärung umfasst fünf Punkte: Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen, mögliche Alternativen, Ihren Trainingsplan mit dem verwendeten Gerät und die mögliche Notwendigkeit, vorher zum Facharzt zu gehen.

Seit dem 1. Januar 2024 muss das Studio Beratung und Einverständnis in einem Beratungsprotokoll festhalten. Das Protokoll und Ihre Einverständniserklärung muss es 10 Jahre ab dem Tag der Dokumentation aufbewahren und danach am Ende des Jahres unverzüglich löschen.

  1. Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die internationale Leitlinie verlangt eine Liste von Fragen zu absoluten und relativen Ausschlussgründen, die das Studio dokumentiert und von Ihnen unterschreiben lässt.
  2. Beratung und Aufklärung anhören und nachfragen, was Sie nicht verstehen. Zuständig ist die Person, die Sie trainieren wird.
  3. Bei einer Vorerkrankung die schriftliche ärztliche Freigabe vorlegen, bevor die erste Einheit beginnt. Ohne Freigabe sollte das Studio in diesem Fall nicht trainieren.
  4. Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung unterschreiben und eine Kopie erbitten. Das Studio muss beides 10 Jahre aufbewahren.
  5. Angaben erneuern. Die Leitlinie empfiehlt, Fragen und Einverständnis mindestens alle 6 Monate zu wiederholen. Eine neue Erkrankung, eine Operation oder eine Schwangerschaft melden Sie sofort.

Welche Risiken hat EMS-Training für Einsteiger?

Ganzkörper-EMS reizt alle großen Muskelgruppen gleichzeitig, und die Stärke des Impulses stellt der Trainer ein. Beim Gerätetraining spüren Sie die Last und setzen das Gewicht ab. Beim EMS kann der Reiz einen Muskel stärker anspannen, als Sie es selbst tun würden.

Mögliche Nebenwirkungen sind Rötungen unter den Elektroden, Schmerzen, Muskelkater, Schäden an Nerven und Muskeln und eine Belastung der Nieren. Als Ursachen nennt der Lehrplan falsche Einstellungen, ein ungeeignetes Gerät, zu häufiges Training, Training trotz Ausschlussgrund und mangelnde Information der Kundinnen und Kunden.

Die schwerste bekannte Nebenwirkung ist der Zerfall von Muskelfasern, den Ärzte Rhabdomyolyse nennen. Dabei gelangt Muskeleiweiß ins Blut, das die Nieren ausscheiden müssen. Nach der internationalen Leitlinie von 2023 traten die schwersten Fälle bei Einsteigern auf, weitgehend unabhängig davon, wie trainiert sie waren. Bei einem jungen Profifußballer stieg der Wert eines Muskelenzyms nach einer zu intensiven ersten Einheit auf das Tausendfache des Ausgangswerts.

Die Stiftung Warentest beschreibt dasselbe Risiko: Übertriebenes Training kann Enzyme aus den Muskeln freisetzen, die im Extremfall die Nierenfunktion beeinträchtigen. Deshalb stehen Nierenerkrankungen auf der Liste der Vorerkrankungen mit ärztlicher Freigabe.

Wann gehen Sie vor dem ersten EMS-Termin zum Arzt?

Zur Ärztin oder zum Arzt gehen Sie vor dem ersten EMS-Termin, wenn eine der 11 Vorerkrankungen zutrifft oder wenn Sie unsicher sind. Die Leitlinie hält es außerdem wie bei jedem intensiven Training für ratsam, sich vor dem Start sportmedizinisch untersuchen zu lassen. Das Studio kann diese Einschätzung nicht übernehmen.

Dürfen Sie mit EMS-Training beginnen?

Trifft einer der 12 Ausschlussgründe auf Sie zu?

Ja

Ist der Grund nur vorübergehend, zum Beispiel ein Infekt, eine frische Operation oder eine Schwangerschaft?

Ja

Warten Sie mit dem Start, bis der Grund vorbei ist, und lassen Sie die Gesundheitsfragen dann neu stellen.

Nein

Kein Training im Studio. Ob medizinisches EMS für Sie in Frage kommt, klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Nein

Trifft eine der 11 Vorerkrankungen zu, oder nehmen Sie deshalb Medikamente?

Ja

Trainieren Sie nur mit schriftlicher ärztlicher Freigabe und legen Sie sie vor der ersten Einheit vor. Ohne Freigabe sollte das Studio Sie nicht trainieren.

Nein

Die Liste spricht nicht gegen ein Training. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß und melden Sie spätere Änderungen sofort.

Tritt ein Ausschlussgrund erst während der Laufzeit Ihres Vertrags auf, sollten Sie nicht weiter trainieren, auch wenn der Vertrag weiterläuft. Ob Sie dann sofort kündigen können, hängt davon ab, ob der Grund das Training bis zum Vertragsende ausschließt. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass eine Schwangerschaft ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Studiovertrags sein kann. Wie das geht, steht im Artikel EMS-Vertrag kündigen. Welche Tarife und Preise es gibt, zeigt der Überblick EMS-Training Kosten.

Häufige Fragen

Darf ich in der Schwangerschaft EMS-Training machen?

Nein, in der Schwangerschaft ist EMS-Training im Studio nach den deutschen Fachempfehlungen von 2024 ausgeschlossen. Auch im Lehrplan der Trainerschulung stehen Schwangerschaft und Stillzeit. Wann Sie nach der Geburt wieder beginnen können, klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Darf ich mit Diabetes EMS-Training machen?

Mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 darf ein Studio Sie trainieren, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt das Training vorher freigibt. Seit April 2024 gilt Diabetes in den deutschen Fachempfehlungen nicht mehr als Ausschlussgrund, sondern nur noch als Vorerkrankung mit Freigabe. Das gilt auch für Diabetes-Medikamente.

Ist ein Herzschrittmacher ein Ausschlussgrund für EMS-Training?

Ja, ein Herzschrittmacher schließt EMS-Training im Studio aus. Elektrische Implantate stehen in den deutschen Fachempfehlungen von 2024 unter den 12 Umständen, bei denen kein Training vorgesehen ist. Die Fachleute haben sie wegen der schweren möglichen Folgen bewusst nicht gelockert.

Wer entscheidet, ob ich mit einer Vorerkrankung EMS trainieren darf?

Bei einer Vorerkrankung wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankung entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit einer schriftlichen Freigabe, nicht das EMS-Studio. Bei Umständen wie Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie findet im Studio kein Training statt, auch nicht mit Attest.

Warum fragt das EMS-Studio nach Alkohol und Medikamenten?

Der akute Einfluss von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln schließt EMS-Training aus, und Medikamente wegen einer Vorerkrankung führen zur ärztlichen Freigabe. Die internationale Leitlinie von 2023 empfiehlt, 24 bis 48 Stunden vor dem Training auf Alkohol, Drogen und muskelentspannende Mittel zu verzichten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), §§ 3 und 4, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Verordnung zur Änderung der NiSV vom 12. Juni 2023, BGBl. 2023 I Nr. 149, Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 3, Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de,
  3. Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder zur Fachkunde nach NiSV vom 27. Februar 2024, Rahmenlehrplan 6.3.2 (Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen), BAnz AT 07.03.2024 B5, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  4. Revised contraindications for the use of non-medical WB-electromyostimulation. Evidence-based German consensus recommendations, Frontiers in Sports and Active Living 2024, 6:1371723, DOI 10.3389/fspor.2024.1371723, von Stengel S., Kemmler W. et al., Frontiers Media,
  5. Position statement and updated international guideline for safe and effective whole-body electromyostimulation training, Frontiers in Physiology 2023, 14:1174103, DOI 10.3389/fphys.2023.1174103, Kemmler W. et al., Frontiers Media,
  6. Empfehlungen zu Kontraindikationen für Ganzkörper-Elektromyostimulation im kommerziellen, nicht-medizinischen Setting, Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin, Heft 11/2019, Kemmler W. et al., Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin,
  7. DIN 33961-5:2023-09, Fitness-Studio, Teil 5: Elektromyostimulationstraining (EMS-Training), Inhaltsverzeichnis und Änderungsvermerk, DIN Media,
  8. Elektrische Muskelstimulation: EMS, was ist das, wie geht das, was bringt das?, veröffentlicht am 22. September 2020, Stiftung Warentest,
  9. Urteil vom 8. Februar 2012, XII ZR 42/10, Randnummer 31 zur Schwangerschaft als wichtigem Grund, Bundesgerichtshof, Urteilssammlung Prof. Dr. Stephan Lorenz, LMU München,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.