Wie lange bindet Sie ein EMS-Vertrag?
EMS-Studios verkaufen vier Arten von Verträgen: Laufzeitverträge mit Wochenbeitrag, monatlich kündbare Tarife, einzelne Termine und im Voraus bezahlte Pakete. Für Laufzeitverträge gelten feste Grenzen. Der Vertrag darf Sie nicht länger als zwei Jahre binden, und die Frist für die Kündigung zum Ende dieser Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und Sie können ihn jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Das gilt für alle Verträge über regelmäßige Dienstleistungen, also auch für wöchentliches EMS-Training mit Trainer.
Bei EMS WERK in Berlin laufen Verträge 6, 12, 18 oder 24 Monate, bei Fitbox 6 oder 12 Monate. Mehr als 24 Monate sind nie erlaubt. Eine Einzeleinheit kostet bei EMS WERK 69,90 Euro und braucht keine Kündigung.
| Vertragsform | Beispiel | Wie lange gebunden | So enden Sie den Vertrag |
|---|---|---|---|
| Laufzeitvertrag mit Wochenbeitrag | EMS WERK Berlin: 6, 12, 18 oder 24 Monate; Fitbox: 6 oder 12 Monate | höchstens 24 Monate | bis einen Monat vor Laufzeitende kündigen; danach läuft er unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar |
| Monatlich kündbarer Tarif | Fitbox: flexible Mitgliedschaft | keine Mindestlaufzeit | jederzeit mit einem Monat Frist |
| Einzeltermin | EMS WERK Berlin: 69,90 Euro je Einheit | keine | keine Kündigung nötig |
| Paket mit im Voraus bezahlten Einheiten | ein Kontingent, das Sie nach und nach abtrainieren | bis die Einheiten genutzt sind | keine Kündigung nötig, aber die Frist für die Nutzung prüfen |
Für die Kündigung genügt Textform, also etwa eine E-Mail. Eine strengere Form wie ein Einschreiben darf das Studio in seinen Vertragsbedingungen nicht verlangen. EMS WERK schreibt selbst, dass eine E-Mail spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit genügt. Was die Tarife kosten, steht im Artikel EMS-Training Kosten.
Wie kündigen Sie Ihren EMS-Vertrag in 6 Schritten?
Der Ausstieg gelingt am sichersten, wenn Sie zuerst das Laufzeitende bestimmen und dann entscheiden, ob Sie normal oder aus wichtigem Grund kündigen. Beide Wege brauchen einen Nachweis, dass Ihre Kündigung angekommen ist.
- Suchen Sie den Vertrag heraus und notieren Sie Beginn, erste Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist.
- Klären Sie den Grund: das Laufzeitende, ein neuer Ausschlussgrund mit Attest oder eine fehlende ärztliche Freigabe bei einer Vorerkrankung.
- Schreiben Sie die Kündigung in Textform, mit Name, Mitgliedsnummer und gewünschtem Ende. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund legen Sie das Attest ohne Diagnose bei.
- Sichern Sie den Zugang. Bewahren Sie die Sendebestätigung Ihrer E-Mail auf und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
- Lassen Sie offene Einheiten und Vorauszahlungen im selben Schreiben abrechnen und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen für die Rückzahlung.
- Prüfen Sie nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge. Bucht das Studio weiter ab, widersprechen Sie schriftlich und verlangen die Beträge zurück.
Gründe aus Ihrem eigenen Bereich, etwa fehlende Motivation oder ein Umzug, den Sie selbst beschließen, reichen für eine sofortige Kündigung nicht. Dann bleibt nur die Kündigung zum Laufzeitende. Deshalb lohnt sich bei EMS ein monatlich kündbarer Tarif, wenn Sie die nächsten zwei Jahre nicht sicher planen können.
Wann können Sie Ihren EMS-Vertrag sofort kündigen?
Tritt während der Laufzeit ein Umstand auf, der EMS-Training ausschließt, sollen Sie im Studio nicht mehr trainieren. Das gilt zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, einem Herzschrittmacher oder Herzrhythmusstörungen. Dann können Sie den Vertrag in der Regel sofort und ohne Frist kündigen. Welche Umstände das sind, steht im Artikel Wer darf kein EMS-Training machen?.
Juristen sprechen von einer Kündigung aus wichtigem Grund. Gemeint ist ein Grund, der es Ihnen unzumutbar macht, den Vertrag bis zum Ende weiterzuführen, zum Beispiel eine Krankheit, die das Training dauerhaft verbietet. Der Bundesgerichtshof hat 2012 für Fitnessstudios entschieden, wann so ein Grund vorliegt. In der Regel ist das der Fall, wenn Sie das Studio aus Gründen nicht mehr nutzen können, für die Sie nichts können. Als Beispiele nennt er Krankheit und Schwangerschaft.
Ist ein Umstand neu aufgetreten, der EMS-Training bei Ihnen ausschließt, zum Beispiel eine Schwangerschaft oder ein Herzschrittmacher?
Schließt der Umstand das Training voraussichtlich bis zum Vertragsende aus, oder handelt es sich um eine Schwangerschaft?
Ja, in der Regel. Kündigen Sie in Textform, legen Sie ein ärztliches Attest ohne Diagnose bei und kündigen Sie bald, nachdem Sie den Grund kennen.
Eher nein. Ein vorübergehender Grund wie ein Infekt oder eine Operation, die bis zum Vertragsende abheilt, trägt die Kündigung meist nicht. Fragen Sie nach einer Pause.
Ist eine Vorerkrankung wie Diabetes neu, und verweigert Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Freigabe für EMS?
Auch das kann ein wichtiger Grund sein. Lassen Sie sich die fehlende Freigabe bescheinigen und kündigen Sie aus wichtigem Grund.
Nein. Ohne gesundheitlichen Grund bleibt es bei der Kündigung zum Laufzeitende.
Das Studio darf ein Attest verlangen, aber keine Diagnose. Nach dem Bundesgerichtshof genügt ein Attest, aus dem sich ergibt, dass Sport nicht mehr möglich ist. Eine Klausel, die die Erkrankung selbst im Attest verlangt, ist unwirksam, weil sie Kunden zwingt, ihre Krankheit offenzulegen. Zweifelt das Studio an Ihrer Kündigung, müssen Sie den Grund im Streitfall beweisen, und das Attest ist Ihr wichtigster Beleg.
Was wird aus vorab bezahlten EMS-Einheiten?
Wer Einheiten im Voraus bezahlt hat, hat einen Anspruch darauf, sie zu trainieren. Ein solcher Anspruch verjährt nach der Grundregel des Gesetzes nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Ein Paket, das Sie im Mai 2026 kaufen, können Sie damit bis zum 31. Dezember 2029 abtrainieren. Studios können in ihren Bedingungen eine kürzere Gültigkeit vorsehen.
Ob eine kürzere Frist hält, entscheidet sich an der Prüfung der Vertragsbedingungen. Eine eigene gesetzliche Regel für EMS-Pakete gibt es nicht. Bei Gutscheinen hat das Oberlandesgericht München 2008 eine Gültigkeit von nur einem Jahr als unangemessen verworfen, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Ob dasselbe für Ihr EMS-Paket gilt, hängt vom Vertrag ab, lassen Sie sich im Zweifel beraten.
- Paket noch nicht aufgebraucht, Vertrag läuft: Die Einheiten bleiben nutzbar, solange keine wirksame Frist greift. Fragen Sie schriftlich nach dem Stand Ihres Kontingents.
- Sofortige Kündigung wegen eines Ausschlussgrunds: Für die Zeit nach dem Zugang schulden Sie nichts mehr. Im Voraus gezahlte Beiträge für die Zeit danach muss das Studio zurückzahlen.
- Wechsel statt Ausstieg: Fragen Sie vor einer normalen Kündigung, ob das Studio offene Einheiten auf einen anderen Tarif anrechnet. Das regelt nur eine Vereinbarung mit dem Studio.
Was gilt bei abgesagten EMS-Terminen und Pausen?
Sagen Sie einen EMS-Termin zu spät ab, verfällt er in aller Regel. Bei Fitbox verfällt ein Termin, wenn Sie nicht erscheinen, zu spät kommen oder weniger als 24 Stunden vorher absagen. Die genaue Frist legt nach der Preisseite das einzelne Studio fest, meist sind es 24 Stunden.
Rechtlich gilt: Wer eine vereinbarte Dienstleistung nicht annimmt, muss sie trotzdem bezahlen, und das Studio muss nichts nachholen. Es muss sich aber anrechnen lassen, was es durch den Ausfall spart oder durch eine anderweitige Verwendung der Zeit einnimmt. Bei einem Wochenbeitrag spielt das kaum eine Rolle.
Eine Pause statt einer Kündigung gibt es nur, wenn Ihr Vertrag oder die Regeln des Studios sie vorsehen. Fitbox nennt eine Ruhezeit in seinem Zusatzangebot Komfort Service Premium. Sie dauert mindestens 2 und höchstens 8 Kalenderwochen im Jahr, und die Beiträge ruhen, solange die Mitgliedschaft in der Mindestlaufzeit ist. Bei einem vorübergehenden Ausschlussgrund wie einer Operation kann eine solche Pause der passende Weg sein.
Häufige Fragen
Kann ich meinen EMS-Vertrag wegen einer Schwangerschaft kündigen?
Ja, in der Regel können Sie einen EMS-Vertrag wegen einer Schwangerschaft sofort kündigen. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass eine Schwangerschaft ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Studiovertrags sein kann. Legen Sie der Kündigung in Textform eine ärztliche Bescheinigung bei.
Wie lange darf ein EMS-Vertrag laufen?
Ein EMS-Vertrag darf Sie höchstens 24 Monate binden, und die Kündigungsfrist zum Laufzeitende darf höchstens einen Monat betragen. Verlängert er sich stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und Sie können ihn jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. EMS WERK in Berlin bietet 6 bis 24 Monate an, Fitbox auch monatlich kündbare Tarife.
Muss ich einen EMS-Termin bezahlen, den ich weniger als 24 Stunden vorher absage?
In der Regel ja, denn ein zu spät abgesagter EMS-Termin verfällt, und im Wochenbeitrag ist er ohnehin enthalten. Fitbox lässt einen Termin bei einer Absage unter 24 Stunden verfallen. Das Studio muss sich aber anrechnen lassen, was es durch eine anderweitige Vergabe des Platzes einnimmt.
Muss ich dem EMS-Studio meine Diagnose nennen, wenn ich wegen Krankheit kündige?
Nein, für die Kündigung eines EMS-Vertrags wegen Krankheit müssen Sie dem Studio keine Diagnose nennen. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass ein ärztliches Attest genügt, aus dem sich ergibt, dass sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Eine Klausel, die die Erkrankung selbst im Attest verlangt, ist unwirksam.
