Darf sich jeder Fitnesstrainer nennen?
Ja. In Deutschland darf sich jeder Fitnesstrainer oder Personal Trainer nennen. Der Bundesverband Personal Training (BPT), der Berufsverband der Trainer, schreibt ausdrücklich, dass es für diesen Beruf keine staatlich anerkannte Ausbildung gibt. Ein Titel auf der Visitenkarte verrät deshalb nicht, wie lange der Trainer gelernt hat und wer ihn geprüft hat.
Anders ist es bei der Physiotherapie. Den Titel Physiotherapeutin oder Physiotherapeut führt nur, wer eine Erlaubnis hat, nach einer dreijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule und einer staatlichen Prüfung. Für Trainer gibt es nichts Vergleichbares.
Ein Trainer darf Sie auf ein Ziel hin trainieren, aber keine Krankheiten feststellen oder behandeln. Das ist Ärztinnen, Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten, und keine Fitnesslizenz ersetzt diese Erlaubnis.
Welche Qualifikation steckt hinter acht gängigen Nachweisen?
Acht Nachweise legen Trainer häufig vor. Ihr Umfang reicht von 60 Lerneinheiten bei der Sportbund-Lizenz für Prävention bis zu 3 Jahren bei der Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann und bei der Physiotherapie. Private Trainerlizenzen liegen mit 270 bis 563 Stunden dazwischen. Die Zahlen zu ihnen stammen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die Fernlehrgänge zulässt, die Zahlen zu den Sportbund-Lizenzen vom Landessportbund Sachsen-Anhalt.
| Nachweis | Umfang | Wer prüft? | Staatlich geregelt? |
|---|---|---|---|
| Übungsleiter-Lizenz C des Sportbunds (Breitensport) | 120 Lerneinheiten, ab 16 Jahren, dazu Erste-Hilfe-Kurs von 9 Stunden | der ausbildende Sportverband; Verlängerung mit 15 Lerneinheiten Fortbildung | nein, der Sport regelt das selbst |
| Übungsleiter-Lizenz B des Sportbunds (Sport in der Prävention) | 60 Lerneinheiten; nötig sind eine gültige C-Lizenz und 1 Jahr Tätigkeit | der ausbildende Sportverband; Verlängerung mit 15 Lerneinheiten Fortbildung | nein, der Sport regelt das selbst |
| Trainerlizenz Stufe B der BSA-Akademie (privat) | 290 Stunden in 6 Monaten, davon 4 Seminartage und 1 Prüfungstag | die Akademie selbst | nein, nur der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen |
| Trainerlizenz Stufe B der IFAA (privat) | 270 Stunden in 10 Monaten, davon 2 Präsenztage | die Akademie selbst, in Theorie und Praxis | nein, nur der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen |
| Trainerlizenz Stufe A der BSA-Akademie (privat) | 563 Stunden in 9 Monaten, davon 22 Präsenztage | die Akademie selbst | nein, nur der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen |
| Sport- und Fitnesskaufmann oder Sport- und Fitnesskauffrau | 3 Jahre duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule | Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) | ja, staatlich anerkannter Beruf seit 1. August 2007 |
| Fitnessfachwirt oder Fitnessfachwirtin (IHK) | Zulassung nach Ausbildung oder mehreren Jahren Berufspraxis, Prüfung in 2 Teilen | Prüfungsausschuss der IHK; Niveau 6 von 8 im Deutschen Qualifikationsrahmen | ja, jede Kammer regelt die Prüfung selbst |
| Physiotherapeutin oder Physiotherapeut | 3 Jahre Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule | staatliche Prüfung, danach Erlaubnis für die Berufsbezeichnung | ja, durch ein eigenes Berufsgesetz |
Die Zahlen lassen sich nur grob vergleichen. Sportverbände bilden meist in Lehrgängen mit Ausbilder aus, ein Fernlehrgang besteht großenteils aus Lernen zu Hause. Wichtig ist deshalb die Zeit mit dem Ausbilder. Zwei Präsenztage bei der einen Lizenz und vier Seminartage plus Prüfungstag bei der anderen sind ein großer Unterschied, den der gleiche Name verdeckt.
Was bedeutet Lizenzstufe A oder B bei Trainern?
Viele Trainer nennen ihren Abschluss B-Lizenz oder A-Lizenz. Das ist ein Zertifikat einer privaten Akademie. Die Buchstaben folgen keinem Gesetz und keiner gemeinsamen Prüfungsordnung, sie ordnen nur die Kurse eines Anbieters.
Bei der BSA-Akademie umfasst die Stufe B 290 Stunden, die Stufe A 563 Stunden mit 22 Präsenztagen. Die IFAA kommt für ihre Stufe B auf 270 Stunden mit 2 Präsenztagen. Alle drei Lehrgänge enden mit einer Prüfung, die die Akademie selbst abnimmt.
Viele Akademien werben mit dem Zusatz staatlich geprüft und zugelassen. Gemeint ist, dass die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) den Fernlehrgang zugelassen hat. Die Behörde prüft dabei, ob der Lehrgang sein Ziel erreichen kann. Der Staat hat also den Lehrgang geprüft, nicht die Person, die ihn abgeschlossen hat.
Eine private Lizenz sagt nur begrenzt etwas über den Trainer aus.
- Sie zeigt, dass die Person einen Lehrgang mit bestimmtem Umfang abgeschlossen und die Prüfung der Akademie bestanden hat.
- Eine unabhängige Stelle hat nicht geprüft. Bei den verglichenen Lehrgängen prüft die Akademie selbst.
- Wie viele Stunden mit Ausbilder darin stecken, steht nur in der Lehrgangsbeschreibung. Ob sich der Trainer seither fortgebildet hat, müssen Sie erfragen.
- Für Gesundheitskurse mit Krankenkassen-Zuschuss und für EMS-Training mit Stromimpulsen reicht sie allein nicht.
Welche Abschlüsse sind staatlich geregelt?
Staatlich geregelt sind die Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann, die Fortbildung zum Fitnessfachwirt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ein Studium. Die Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann ist seit 2007 ein anerkannter Beruf, dauert drei Jahre und endet mit einer Prüfung der IHK.
Der Fitnessfachwirt baut auf einer Ausbildung oder auf Berufspraxis auf, und jede IHK legt die Prüfung selbst fest. Die IHK Düsseldorf hat ihre Regeln 2020 erlassen und prüft in zwei Teilen. Im Deutschen Qualifikationsrahmen, der Abschlüsse auf acht Stufen vergleichbar macht, steht der Fitnessfachwirt auf Stufe 6.
Ein Studium der Sportwissenschaft nennt der Bundesverband Personal Training als ersten von drei üblichen Wegen zum Personal Trainer. Den Abschluss prüfen Sie an der Urkunde der Hochschule. Wer mit einer Verletzung oder nach einer Operation trainieren will, fragt nach einer Physiotherapeutin mit Erlaubnis oder lässt sich vom Arzt ein Rezept ausstellen.
Wann reicht die Trainerlizenz nicht aus?
Drei Situationen verlangen mehr als eine Fitnesslizenz. Erstens ein Gesundheitskurs, den Ihre Krankenkasse bezuschusst: Die Kassen verlangen für Bewegungskurse einen staatlich anerkannten Abschluss mit 750 Stunden, ersatzweise eine Qualifizierung von mindestens zwölf Monaten mit Abschlussprüfung. Die Trainerlizenzen der BSA-Akademie und der IFAA erreichen mit 270 bis 563 Stunden in 6 bis 10 Monaten keinen der beiden Wege.
Zweitens EMS-Training mit Stromimpulsen. Dafür schreibt eine Verordnung des Bundes eine eigene Schulung vor, die keine Fitnesslizenz ersetzt. Drittens Beschwerden und Vorerkrankungen. Dort endet die Aufgabe des Trainers, wo die Behandlung von Krankheiten beginnt, und die Abklärung gehört zuerst in eine ärztliche Praxis.
Wollen Sie einen Kurs, den Ihre Krankenkasse bezuschusst?
Dann zählt nicht die Lizenz des Trainers. Suchen Sie den Kurs in der Kursdatenbank Ihrer Krankenkasse, denn nur die anerkannte Kursleitung darf ihn für den Zuschuss leiten.
Geht es um EMS-Training mit Stromimpulsen?
Verlangen Sie das Zertifikat über die EMS-Schulung. Eine Fitnesslizenz ersetzt es nicht.
Haben Sie Beschwerden, eine Vorerkrankung oder eine frische Verletzung?
Lassen Sie das zuerst ärztlich abklären. Fragen Sie danach nach einer Zusatzausbildung für Ihre Situation oder nach Physiotherapie mit Rezept.
Für Training ohne Einschränkung genügt ein Trainer mit geprüfter Ausbildung. Vergleichen Sie Stunden, Präsenzanteil und Prüfungsart seines Nachweises.
Wie prüfe ich die Qualifikation meines Trainers?
Welche Unterlagen Sie verlangen, hängt von der Art des Nachweises ab. Überspringen Sie, was auf Ihren Trainer nicht zutrifft.
- Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, mit ausstellender Stelle und Datum. Ein Titel auf der Website oder im Profil ersetzt kein Dokument.
- Bei einer privaten Lizenz fragen Sie nach der Zulassungsnummer des Lehrgangs und prüfen Stunden, Präsenzanteil und Prüfung in der Lehrgangssuche auf zfu.de.
- Bei einer Sportbund-Lizenz achten Sie auf das Gültigkeitsdatum. Sie gilt vier Jahre und wird nur mit mindestens 15 Lerneinheiten Fortbildung verlängert.
- Bei einem Abschluss der Industrie- und Handelskammer (IHK) steht auf dem Zeugnis die Kammer, die geprüft hat.
- Bei einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten fragen Sie nach der Erlaubnisurkunde.
- Fragen Sie zuletzt nach Erste-Hilfe-Nachweis, Fortbildungen und Berufshaftpflichtversicherung. Der Bundesverband Personal Training verpflichtet seine Mitglieder dazu und führt eine öffentliche Mitgliedersuche.
Ein hoher Stundenpreis ersetzt keinen dieser Nachweise, denn jeder Trainer legt seinen Preis selbst fest. Klären Sie die Nachweise am besten im Erstgespräch beim Personal Trainer, bevor Sie Stunden buchen. Was eine Stunde kostet, lesen Sie unter Personal Training Kosten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer B-Lizenz und einer A-Lizenz bei Fitnesstrainern?
Die A-Lizenz ist bei privaten Akademien die umfangreichere Stufe, eine gesetzliche Stufenordnung gibt es aber nicht. Bei der BSA-Akademie umfasst die Stufe B 290 Stunden in sechs Monaten, die Stufe A 563 Stunden in neun Monaten mit 22 Präsenztagen. Beide enden mit einer Prüfung, die die Akademie selbst abnimmt.
Was bedeutet staatlich geprüft und zugelassen bei einer Fitnesstrainer-Lizenz?
Staatlich geprüft und zugelassen heißt bei einer Fitnesstrainer-Lizenz, dass die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht den Fernlehrgang zugelassen hat. Die Behörde prüft dabei nach eigener Angabe, ob der Lehrgang sein Ziel erreichen kann. Einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erwirbt der Trainer damit nicht.
Wie lange gilt eine Übungsleiter-Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbunds?
Eine Übungsleiter-Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbunds gilt vier Jahre. Verlängert wird sie mit einer Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten, danach gilt sie weitere vier Jahre. Ist das Datum auf der Lizenz abgelaufen, fehlt der Nachweis der Fortbildung.
Darf ein Fitnesstrainer mit privater Lizenz einen Gesundheitskurs mit Zuschuss der Krankenkasse leiten?
Nein, eine private Trainerlizenz allein reicht für einen bezuschussten Gesundheitskurs nicht aus. Die Krankenkassen verlangen für Bewegungskurse einen staatlich anerkannten Abschluss mit 750 Stunden oder eine Qualifizierung von mindestens zwölf Monaten mit Abschlussprüfung. Ob eine Person das erfüllt, prüft die Prüfstelle der Krankenkassen.
